Gesellschaft & Staat - Öffentliche Finanzen & Steuern - Rechtspflege - Gericht & Personal
Das Gerichtswesen ist in mehrere Zweige untergliedert. Zu unterscheiden sind Verfassungsgerichtsbarkeit, ordentliche Gerichtsbarkeit (über Zivil-, Familien- und Strafsachen) sowie die Fachgerichtsbarkeiten über Arbeits-, Verwaltungs-, Finanz- und Sozialsachen. Außerdem bestehen einige besondere Dienst- und Disziplinargerichte für die Angehörigen bestimmter Berufe.
| Anbieter: | Statistisches Bundesamt DESTATIS | 
|---|---|
| Veröffentlicht: | Dez 2010 - Dez 2012 | 
| Preis: | kostenlos | 
| Studientyp: | Statistik • Wirtschaftsstatistik | 
|---|---|
| Branchen: | Sicherheit • Wirtschaft, Politik & Gesellschaft | 
| Tags: | Arbeitsmarkt • Beamte • Gerichte • Gerichtspersonal • Gewalt • Kriminalität • Personal • Staatsanwaltschaften • Staatshaushalt • Verbrechen • Öffentliche Haushalte • Öffentlicher Dienst • Öffentlicher Gesamthaushalt | 
Zu den Hauptakteuren des deutschen Rechtssystems gehören die unabhängigen, nur dem Gesetz unterworfenen Richter, die Rechtspfleger, die Staats- und Amtsanwälte als Anklagevertreter in Strafverfahren und die Rechtsanwälte als legitimierte gerichtliche Vertreter der Verfahrensbeteiligten.
Personal der Rechtspflege in Bund und Ländern
- Personal in Bund und Ländern
- Personal bei ordentlichen Gerichten der Länder
- Personal bei den Staatsanwaltschaften der Länder
 
    