Gesellschaft & Staat - Öffentliche Finanzen & Steuern - Steuern - Erbschaft- und Schenkungsteuer
   
    
    
    Die Erbschaftsteuer wird als Erbanfallsteuer erhoben: Sie knüpft an den Erwerb der einzelnen Erbin beziehungsweise des einzelnen Erben an. Schenkungsteuerpflichtig ist jede freie Zuwendung unter Lebenden, sofern die Schenkenden oder die Beschenkten Inländerinnen und Inländer sind.
  
  
  
  
    
      
      
        
          
            | Anbieter: | Statistisches Bundesamt DESTATIS | 
          
            | Veröffentlicht: | Dez 1996 - Dez 2012 | 
          
          
          
           
          
            | Preis: | kostenlos | 
        
      
      
        
          
            | Studientyp: | Statistik • Wirtschaftsstatistik | 
          
            | Branchen: | Finanzdienste • Wirtschaft, Politik & Gesellschaft | 
          
            | Tags: | Besitz • Erbschaftssteuer • Schenkungssteuer • Staatshaushalt • Steuer • Steuereinnahmen • Vermögen • Öffentliche Haushalte • Öffentlicher Gesamthaushalt | 
        
      
    
    
  
  
    
    
      
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