Gesellschaft & Staat - Öffentliche Finanzen & Steuern - Steuern - Erbschaft- und Schenkung­steuer

Die Erbschaftsteuer wird als Erbanfallsteuer erhoben: Sie knüpft an den Erwerb der einzelnen Erbin beziehungsweise des einzelnen Erben an. Schenkungsteuerpflichtig ist jede freie Zuwendung unter Lebenden, sofern die Schenkenden oder die Beschenkten Inländerinnen und Inländer sind.

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