Statistik - Behinderte Menschen in Deutschland 2015

Die Statistik der schwer­behinderten Menschen umfasst Informationen über Anzahl, Alter und Geschlecht der schwer­behinderten Menschen. Außerdem stehen Daten zu Art, Ursache und Grad der Behinderung zur Verfügung. Zusätzliche Informationen zu den behinderten Menschen werden der Regel vierjährlich im Mikor­zensus erhoben.

Anbieter: Statistisches Bundesamt DESTATIS
Veröffentlicht: Jan 1991 - Nov 2016
Preis: kostenlos
Studientyp: Statistik • Wirtschaftsstatistik
Branchen: Arbeitswelt • Gesundheit • Wirtschaft, Politik & Gesellschaft
Tags: Ausgaben • Barrierefreiheit • Behinderung • Gesundheitspolitik • Gesundheitssystem • Hospitz • Patienten • Pflegeeinrichtungen • Pflegegeld • Pflegekosten • Pfleger • Plege • Rehab • Rehabilitation • Rehabilitationseinrichtungen • Schwerbehindertenquote • Staatsausgaben • Therapeuten • Therapie

Auf einen Blick

Schwer­behinderte Menschen 2015 7 615 560
Männer 50,8 %
Frauen 49,2 %
65 Jahre und älter 55,0 %
Schwer­behinderten­quote 2015
bei 45- bis 54-Jährigen 6,8 %
bei über 64-Jährigen 24,2 %

7,6 Millionen schwerbehinderte Menschen leben in Deutschland

Zum Jahresende 2015 lebten rund 7,6 Millionen schwerbehinderte Menschen in Deutschland. Das waren rund 67 000 oder 0,9 % mehr als am Jahresende 2013. 2015 waren somit 9,3 % der gesamten Bevölkerung in Deutschland schwerbehindert. Etwas mehr als die Hälfte (51 %) der Schwerbehinderten waren Männer. Als schwerbehindert gelten Personen, denen von den Versorgungsämtern ein Grad der Behinderung von 50 und mehr zuerkannt sowie ein gültiger Ausweis ausgehändigt wurde.

Zum Jahresende 2015 lebten rund 7,6 Millionen schwerbehinderte Menschen in Deutschland. Das waren rund 67 000 oder 0,9 % mehr als am Jahresende 2013. 2015 waren somit 9,3 % der gesamten Bevölkerung in Deutschland schwerbehindert. Etwas mehr als die Hälfte (51 %) der Schwerbehinderten waren Männer. Als schwerbehindert gelten Personen, denen von den Versorgungsämtern ein Grad der Behinderung von 50 und mehr zuerkannt sowie ein gültiger Ausweis ausgehändigt wurde.

Schwer­behinderte Menschen

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