Urteil zum Betreuungs­geld: Vor allem Auswirkungen auf Westdeutschland

24. Jul 2015 • News • Statistisches Bundesamt DESTATIS • Statistik • Wirtschaftsstatistik • Wirtschaft, Politik & Gesellschaft • Arbeitswelt

IM FOKUS vom 21.07.2015: Das Bundes­verfassungs­gericht hat in seinem Urteil vom 21. Juli das Gesetz zum Betreuungs­geld für verfassungs­widrig erklärt. Zuletzt erhielten Eltern monatlich 150 Euro, wenn sie für ihr Kind keine früh­kindliche Betreuung in öffentlich geförderten Tages­einrichtungen oder in öffentlich geförderter Kinder­tages­pflege in An­spruch nahmen.

Im ersten Quartal 2015 wurde das Betreuungs­geld rund 455 000 Mal aus­gezahlt. Eltern in den neuen Ländern und Berlin nahmen dabei die staatliche Leistung anteilig deutlich seltener in Anspruch (29 500 Bezüge) als im früheren Bundes­gebiet (425 900 Bezüge). Auch die voraus­sichtliche Bezugs­dauer fiel in den neuen Ländern mit 15,5 Monaten wesentlich kürzer aus als im früheren Bundes­gebiet (20,0 Monate). Am kürzesten war sie mit 13,3 Monaten in Thüringen, am längsten in Bayern und Baden-Württemberg (20,6 bzw. 20,5 Monate).

Während Eltern in Ost­deutschland relativ selten Betreuungs­geld bezogen, nahmen sie für ihr Kind deutlich häufiger eine Kinder­tages­betreuung in Anspruch als Eltern in West­deutschland: Im März 2014 lag die Betreuungs­quote für Kinder unter drei Jahren in den neuen Ländern bei 52,0 %. Im früheren Bundes­gebiet waren dagegen nur 27,4 % aller Kinder unter drei Jahren in Kinder­tages­betreuung.