Urteil zum Betreuungsgeld: Vor allem Auswirkungen auf Westdeutschland
24. Jul 2015 • News • Statistisches Bundesamt DESTATIS • Statistik • Wirtschaftsstatistik • Wirtschaft, Politik & Gesellschaft • Arbeitswelt
IM FOKUS vom 21.07.2015: Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 21. Juli das Gesetz zum Betreuungsgeld für verfassungswidrig erklärt. Zuletzt erhielten Eltern monatlich 150 Euro, wenn sie für ihr Kind keine frühkindliche Betreuung in öffentlich geförderten Tageseinrichtungen oder in öffentlich geförderter Kindertagespflege in Anspruch nahmen.Im ersten Quartal 2015 wurde das Betreuungsgeld rund 455 000 Mal ausgezahlt. Eltern in den neuen Ländern und Berlin nahmen dabei die staatliche Leistung anteilig deutlich seltener in Anspruch (29 500 Bezüge) als im früheren Bundesgebiet (425 900 Bezüge). Auch die voraussichtliche Bezugsdauer fiel in den neuen Ländern mit 15,5 Monaten wesentlich kürzer aus als im früheren Bundesgebiet (20,0 Monate). Am kürzesten war sie mit 13,3 Monaten in Thüringen, am längsten in Bayern und Baden-Württemberg (20,6 bzw. 20,5 Monate).
Während Eltern in Ostdeutschland relativ selten Betreuungsgeld bezogen, nahmen sie für ihr Kind deutlich häufiger eine Kindertagesbetreuung in Anspruch als Eltern in Westdeutschland: Im März 2014 lag die Betreuungsquote für Kinder unter drei Jahren in den neuen Ländern bei 52,0 %. Im früheren Bundesgebiet waren dagegen nur 27,4 % aller Kinder unter drei Jahren in Kindertagesbetreuung.